„Altersvorsorge für Hausfrauen und Hausmänner“ ERGO Verbrauchertipps

Vorsorge & Beruf

Familienarbeit: Versorgungslücke trotz Fulltime-Job

Wer ein kleines „Familienunternehmen“ führt, ist sieben Tage die Woche im Einsatz: Rund um die Uhr für die Kinder da sein, den Haushalt stemmen und den anderen Familienmitgliedern den Rücken freihalten – Hausfrauen und -männer haben einen Fulltime-Job. Was viele nicht wissen: Die kräftezehrende Familienarbeit wird bis auf die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rente nicht angerechnet. Das hat Auswirkungen auf die Altersversorgung: „Hausfrauen und -männer, die sich ihr Leben lang um die Familie gekümmert haben, bekommen häufig kaum mehr als 100 bis 200 Euro Rente“, warnen die Experten der ERGO Lebensversicherung und raten den Betroffenen, sich nach anderen Möglichkeiten zum Rentenaufbau umzusehen. In Frage kommt zum Beispiel eine Riester-Rente. Zwar sind viele Hausfrauen und Hausmänner nicht selbst rentenversicherungspflichtig und können so eigentlich keinen Riester-Vertrag abschließen. „Verheiratete haben dennoch Glück“, wissen die ERGO Experten. Ist einer der Ehepartner etwa als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-berechtigt, darf auch der andere riestern. Allerdings müssen die Familienmanager dafür eine Voraussetzung erfüllen: Wer „mittelbar“ zum Riester-Sparer werden will, muss einen eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen und mindestens 60 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen. Die Sparer kommen dann auch in den Genuss der Riester-Förderung – und erhalten immerhin 154 Euro jährliche Grundzulage sowie für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind nochmals 300 Euro.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Mini-Job: Förderung auch ohne Trauschein und Vollzeitstelle

Besonders alleinerziehende Hausfrauen und -männer oder Erziehende ohne Trauschein laufen auf eine massive Versorgungslücke im Alter zu. „Wenn sie nach der Elternzeit bei den Kindern zuhause bleiben, sind sie nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt und können so in der Regel auch nicht riestern“, warnen die Vorsorgeexperten der ERGO Lebensversicherung. Ihre staatliche Minirente kann zwar später durch die sogenannte „Grundsicherung“ aufgestockt werden. Große Sprünge lassen sich damit im Alter aber nicht machen. Die ERGO Experten raten daher zu einer zusätzlichen privaten Vorsorge, die schon mit minimalem Aufwand möglich ist: Wer einen Mini-Job auf 450-Euro-Basis ausübt, hat weiterhin viel Zeit für den Nachwuchs und zahlt sogar Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente ein. Dadurch entsteht bei Abschluss eines Riester-Vertrages ein eigener Anspruch auf die staatlichen Zulagen: 154 Euro Grundzulage und für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind nochmals 300 Euro. „Können sich die Kinder irgendwann selbst versorgen, und nimmt der oder die Vorsorgende wieder eine Beschäftigung auf, sollte die bestehende Vorsorge mit zusätzlichen Maßnahmen ergänzt werden, etwa mit einer privaten Rentenversicherung“, so die ERGO Experten.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Elternzeit: Zuhause bleiben auf Zeit

Viele Eltern entscheiden sich bewusst dafür, die eigenen Kinder in den ersten Lebensjahren rund um die Uhr zu begleiten. Der Staat unterstützt diesen Wunsch durch die Elternzeit. „Wer so zu Hausfrau oder Hausmann auf Zeit wird, muss allerdings einige Dinge beachten – besonders, wenn es um die Altersvorsorge geht“, wissen die Vorsorgeexperten der ERGO Lebensversicherung. Wer in Elternzeit geht, ist in den meisten Fällen gesetzlich rentenversichert und die Auszeit wird dem Rentenkonto als „Kindererziehungszeit“ gutgeschrieben. Riester-Verträge können in dieser Zeit also weitergeführt und sogar neu abgeschlossen werden. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen: Um in den Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen, müssen sogenannte Sockelbeträge in den Vertrag fließen. Im ersten Jahr der Elternzeit sind das jährlich vier Prozent des Vorjahreseinkommens – mindestens aber 60 Euro. Ab dem zweiten Jahr reicht die Einzahlung der Mindestsumme von 60 Euro, falls im ersten Jahr keine eigenen Einkünfte erzielt wurden. Auch andere Formen der Vorsorge werden mit der Familiengründung besonders wichtig, betonen die ERGO Experten: „Dazu zählt vor allem die Lebensversicherung. Auch sie dient der Altersvorsorge und schützt zugleich umfassend vor den finanziellen Risiken eines Todesfalls. Das ist gerade für Familien ein wertvolles Stück Sicherheit.“ Fließen die Einkünfte während der Elternzeit spärlicher, können Versicherte eine Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren. Nach der festgelegten Frist kann der Versicherte dann wieder normal einsteigen. War die Pause kürzer als ein Jahr, verzichtet der Versicherer meist auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
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