ERGO Verbrauchertipps „Für ein sicheres Leben: Mit eigener Familie“

Vorsorge & Beruf

Todesfallschutz ist Familienschutz

Der Tod ist immer eine schwere Prüfung. Neben dem menschlichen Verlust wiegt die finanzielle Sorge schwer – besonders wenn der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie war. Mit seinem Tod fällt plötzlich der größte Teil der Einnahmen weg. Gleichzeitig müssen die Hinterbliebenen die laufenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen – zum Beispiel Kredite abzahlen. Die gesetzlichen Hilfen reichen dafür in der Regel nicht aus. Der Staat deckt mit der Witwen- und Waisenrente allenfalls den Grundbedarf. Für eine vernünftige finanzielle Versorgung der Familie reicht das nicht. Eine zusätzliche Absicherung für den Todesfall ist deshalb unbedingt nötig: Eine private Risikolebensversicherung garantiert die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Die Versicherung zahlt einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag an die Begünstigten aus, wenn die versicherte Person stirbt. Gerade für Familien sollte die Versicherungssumme großzügig bemessen sein, damit eine langfristige Absicherung gewährleistet ist. Eventuell anfallende Mehrkosten in der Zukunft – etwa bei der Ausbildung der Kinder – sollte die Familie berücksichtigen. Die ERGO Vorsorgeexperten geben auf Grund ihrer Erfahrungen folgenden Tipp: „Die Auszahlungssumme der Risikolebensversicherung für eine Familie mit Kindern sollte etwa das Fünffache des Bruttojahresgehalts des Hauptverdieners betragen. Hat die Familie bereits nennenswerte Schulden, sollte sie die Versicherungssumme entsprechend erhöhen.“

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Plötzlich fällt das Einkommen weg

Berufsunfähigkeit ist eine Gefahr, die viele Bürger gerne ausblenden. Das kann böse Folgen haben: Gerade Familien mit Kindern droht durch die Berufsunfähigkeit des Hauptverdieners der finanzielle Abstieg. Auf die Hilfe vom Staat können sich Betroffene im Ernstfall nicht verlassen. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Jüngere Betroffene erhalten bestenfalls die Erwerbsminderungsrente. Anspruch hat darauf jedoch nur, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Zudem gibt es die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn man keinerlei Tätigkeit mehr für drei Stunden täglich ausüben kann. Und selbst dann ist die Rente sehr gering: In der Regel entspricht sie nur etwa 30 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt – und das nicht nur für bestimmte „Gefahrenberufe“: Rückenleiden und psychische Erkrankungen treffen auch Büroangestellte. So gingen allein 2010 rund 39.000 weibliche Beschäftigte aufgrund psychischer Erkrankungen in die Erwerbsminderungsrente – fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Versicherte im Fall der Fälle eine monatliche Rente, so dass zumindest für die finanzielle Sicherheit der Familie gesorgt ist. Gute Versicherer leisten übrigens schon, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Experten der ERGO Lebensversicherung raten dabei zu einem Vertrag ohne die so genannte „abstrakte Verweisung“: Dann erhalten Betroffene die Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können – außer sie gehen freiwillig einer anderen Arbeit nach.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Riester-Rente mit Familienvorteil

Nicht umsonst wird die private Altersvorsorge vom Staat besonders gefördert. Einer der Grundgedanken dabei: Wer im Alter gut abgesichert ist, macht es der nachfolgenden Generation nicht unnötig schwer. Deshalb bietet etwa die Riester-Rente gerade für Familien besondere Vorteile. Die Experten der ERGO Lebensversicherung nennen einige Beispiele: „Bei der Riester-Rente erhalten Eltern für jedes kindergeldberechtigte Kind eine extra Zulage.“ Sie beträgt 185 Euro für Kinder, die bis zum Jahr 2007 geboren sind, für Jüngere zahlt der Staat sogar 300 Euro Zulage. Aber Vorsicht: „Nur wer einen Mindestbetrag einzahlt, erhält die volle Zulage“, warnen die Vorsorgeexperten. Der Beitrag richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Momentan müssen davon vier Prozent, mindestens aber 60 Euro, als Eigenleistung in den Riester-Vertrag fließen. Ein weiterer Vorteil von Riester: Ein Vertrag ist vererbbar. Stirbt zum Beispiel der Ehemann vor Beginn der Rentenauszahlung, kann die Ehefrau den Riester-Vertrag in der Regel weiterführen – vorausgesetzt, sie gehört zum förderfähigen Personenkreis. Die staatlichen Förderungen muss sie in diesem Fall nicht zurückzahlen. Fällt der Todesfall in die Auszahlungsphase der Rente, hilft eine gesonderte Vertragsvereinbarung: Während der so genannten „Rentengarantiezeit“ wird die Rente an die Erben weiter ausgezahlt.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

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