ERGO Verbrauchertipps „Unfallrisiken im Freibad“

Familie & Kinder

Der Bademeister nimmt Eltern nicht die Aufsichtspflicht ab

Wenn die Freibadsaison beginnt, gibt es für viele Kinder kein Halten mehr: Nichts wie hinein ins kühle Nass, und los geht der Spaß! Doch gerade kleine Wasserratten können die Risiken im und am Schwimmbecken nicht richtig einschätzen. „Viele Eltern gehen davon aus, dass der Bademeister schon achtgeben wird“, wissen die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Das ist im Prinzip auch richtig. Es entbindet die Eltern allerdings nicht von ihrer Aufsichtspflicht.“ Zwar müssen die Bademeister das gesamte Bad im Blick behalten, um Gefahren auszuschließen. Doch sie können nicht immer und überall zur Stelle sein. Wie weit die Aufsichtspflicht der Eltern geht, hängt von Alter und Einsichtsfähigkeit ihres Kindes ab. Kleinkinder sollten selbst im flachen Wasser des Planschbeckens keine Minute sich selbst überlassen bleiben. Bei Schulkindern, die gut schwimmen können, ist keine lückenlose Beobachtung mehr erforderlich. „Ab wann die Kleinen ohne Begleitung ins Freibad dürfen, regeln die Betreiber in ihrer Haus- bzw. Badeordnung“, erklären die D.A.S. Experten.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Unfallrisiken im Freibad

Auch Sonnentage haben Schattenseiten: Immer wieder sorgen tödliche Unfälle in Freibädern für Schlagzeilen. Im Schnitt ertrinken jedes Jahr 450 Menschen in Deutschland. „Im Ernstfall zählt jede Sekunde“, sagen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Schon wenige Minuten ohne Sauerstoff können zu bleibenden Hirnschäden führen.“ Wer sich unsicher ist, ob die eigene Kraft als Schwimmer reicht, sollte zumindest so schnell wie möglich Rettungsschwimmer herbeirufen und einen Notruf per Handy absetzen. Kann ein Ertrinkender an Land gezogen werden, empfiehlt es sich, den Verunglückten mit einer Decke vor Auskühlung zu schützen. Bei Bewusstlosen sollten die Helfer Puls und Atmung prüfen. „Lässt sich beides nicht feststellen, müssen sie mit Mund-zu-Nase-Beatmung und Herz-Druck-Massage beginnen und bis zur Ankunft des Notarztes weiterführen“, erklären die DKV Experten. Sonst reicht es, Unfallopfer in die stabile Seitenlage zu bringen. Sofern Kopf oder Wirbelsäule verletzt sein könnten, etwa nach einem Unfall am Sprungbrett oder einem Sturz, gilt: Der Betroffene muss möglichst ruhig und flach liegen. Jede kleine Bewegung kann zu viel sein. „Wichtig ist, dass jemand bei ihm bleibt und ihn beruhigt“, so die DKV Experten. „Sollte er sich übergeben, ist darauf zu achten, dass die Atemwege frei sind. In der stabilen Seitenlage ist das am besten gewährleistet.“ Wer mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht mehr gut vertraut ist, sollte sein Wissen auffrischen: Hilfsorganisationen – wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz – bieten regelmäßig Kurse an.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Wer im Freibad verunglückt, steht ohne Privatschutz alleine da

Gedränge im Wasser, nasse Fliesen, ausgelassenes Treiben an der Rutsche – die Liste der Risiken im Freibad ist lang. „Was sich kaum jemand klar macht: Im und ums Schwimmbecken gilt kein gesetzlicher Unfallschutz“, warnen die Experten von ERGO. Denn der Staat zahlt nur, wenn sich ein Unfall bei der Arbeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg ereignet. Kinder sind nur in der Schule, im Kindergarten und auf den Wegen geschützt. „Mehr als zwei von drei Unfällen geschehen aber in der Freizeit – also genau dann, wenn der Staat nicht einspringt“, so die Unfallexperten von ERGO. Eine private Unfallversicherung dagegen zahlt in der Regel auch, wenn dem Versicherten in der Freizeit ein Unfall passiert. Sinnvoll ist die Unfallversicherung prinzipiell für jeden – Eltern sollten auch ihre Kinder absichern. Denn die finanziellen Folgen von Unfällen schlagen sich in jeder Lebenssituation nieder. „Die Versicherung sorgt dafür, dass im Fall der Fälle Geld da ist, um Kosten – zum Beispiel für einen behindertengerechten Umbau des Hauses und die Pflege des Geschädigten – zu decken“, sagen die Experten. Noch besser sind Kinder mit einer Invaliditätsversicherung geschützt, die auch dann zahlt, wenn das Kind durch eine Krankheit dauerhafte Beeinträchtigungen davonträgt.

Quelle: ERGO

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Versicherungsgruppe

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2011 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 20 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17,5 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Kontakt:
ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
089 998 461-0
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de