„Mit Nahrungsmittelallergie in Kita und Schule“ – Verbraucherinformation der DKV

Was Eltern, Erzieher und Lehrer rund um Anaphylaxie wissen müssen

"Mit Nahrungsmittelallergie in Kita und Schule" - Verbraucherinformation der DKV

Gemeinsames Essen in der Kita (Bildquelle: ERGO Group)

Etwa 10.000 Kinder erkranken jedes Jahr an einer Nahrungsmittelallergie. Besonders oft reagieren Kinder allergisch auf Hühnereiweiß, Nüsse, Fisch, Weizen, Soja und Kuhmilch. Zuhause können Eltern gut steuern, welche Lebensmittel der Nachwuchs zu sich nimmt. Aber wenn ihr Kind in die Kita oder die Schule kommt? Was Eltern dann beachten sollten, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Auswirkungen einer Lebensmittelallergie

Anders als bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit erfolgt die Reaktion bei einer Nahrungsmittelallergie oft schon nach wenigen Minuten. Allergische Symptome reichen von Kratzen im Hals, roten Flecken oder einer Schwellung im Kehlkopfbereich bis hin zu einem sogenannten anaphylaktischen Schock. „Unter einer Anaphylaxie versteht man eine Überreaktion des Immunsystems auf bestimmte Substanzen, die sogenannten Allergene. Dabei können verschiedene Organsysteme wie Haut, Atemwege, Magen-Darm-Trakt und Herzkreislaufsystem gleichzeitig betroffen sein. Im schlimmsten Fall verläuft eine Anaphylaxie innerhalb kürzester Zeit lebensbedrohlich“, erläutert Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Bei Lebensmittelallergien hilft nur, die entsprechenden Nahrungsmittel vollständig zu meiden, um ein Ausbrechen der Symptome zu verhindern. Bei manchen Lebensmitteln – wie etwa Fisch – fällt dies leichter als bei anderen, die in verarbeiteten Produkten vorkommen. So ist zum Beispiel Hühnerei neben Nudeln und Kuchen etwa oft auch in Schaumküssen oder Eis enthalten.

Wichtig: Frühzeitige Aufklärung

Laut Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in jeder Schulklasse statistisch gesehen mindestens einen Schüler mit einer Lebensmittelallergie. Was bedeutet das für Eltern, Kinder und das pädagogische Personal? „Betroffene Kinder müssen sehr gut über die eigene Krankheit Bescheid wissen. Außerdem sollten Eltern ihnen einschärfen, sich sofort an einen Erwachsenen zu wenden, wenn Symptome auftreten“, rät der DKV Gesundheitsexperte. Ebenso wichtig ist es, das Umfeld aufzuklären: „Eltern sollten – am besten schon bei der Anmeldung – die Kita-Leitung, Erzieher, Lehrer und Schulleiter über die Allergie ihres Kindes informieren. Es empfiehlt sich, eine Kopie des vom Arzt ausgestellten Allergieausweises abzugeben“, so der Hinweis von Dr. Wolfgang Reuter. „Sie sollten auch klären, wie andere Kinder und deren Eltern am besten informiert werden können.“ Übrigens: Auf der Webseite des Deutschen Allergie- und Asthmaverbundes e.V. (daab.de) können betroffene Eltern einen Ratgeber unter anderem auch mit Notfallplänen für Kita und Schule anfordern.

Was gilt in der Mensa oder im Schullandheim?

Schulen mit Ganztagsbetrieb sind verpflichtet, ein Mittagessen anzubieten. „Diese Pflicht beinhaltet allerdings kein Extraessen für Lebensmittelallergiker“, so der DKV Gesundheitsexperte. Dennoch sind viele Einrichtungen auf Allergiker eingestellt, etwa durch ein spezielles Speisenangebot oder durch die Möglichkeit, Speisekomponenten separat wählen zu können. Viele Kantinen bieten selbst für unverpackte Lebensmittel ein Zutatenverzeichnis an. Speisen mit Allergieauslösern sind oft extra gekennzeichnet. Um klären zu können, ob das Gericht für das Kind geeignet ist, sollte auch das Personal über Inhaltsstoffe Auskunft geben können. Eltern sollten sich außerdem erkundigen, ob es möglich ist, Essen von zuhause mitzunehmen und zu erwärmen. Steht eine Klassenfahrt an, empfiehlt es sich, vorab mit der Unterkunft Kontakt aufzunehmen. Einige Schullandheime oder Jugendherbergen stellen sich auf Allergiker ein, wenn sie frühzeitig Bescheid wissen. Übrigens: Bei Geburtstagen und anderen Feiern hilft kleinen Allergikern der Griff in eine extra „Schatzkiste“ mit erlaubten Süßigkeiten, aus der sich das Kind bedienen kann. So lässt sich anderen Versuchungen besser widerstehen.

Im Notfall: Erste-Hilfe-Maßnahmen für Erzieher und Lehrer

„Einen Allergenkontakt völlig auszuschließen, ist nicht möglich“, weiß Dr. Wolfgang Reuter. Daher ist es sowohl für Eltern und Kinder als auch für Erzieher und Lehrer unbedingt empfehlenswert, Maßnahmen zur Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion zu kennen und einsetzen zu können. Im Kindergarten oder der Schule sollte zu diesem Zweck ein gut zugänglicher Notfallplan hängen sowie für jedes betroffene Kind ein Notfallset hinterlegt sein. Ein solches Set bekommen Allergiker vom Arzt verschrieben. Es enthält neben einem Antihistaminikum auch Kortison und Adrenalin. Kommt es zu einem anaphylaktischen Notfall, benötigen die Betroffenen meist eine Adrenalin-Injektion. Dafür enthält ein Notfallset einen Adrenalin-Autoinjektor, der speziell für Laien konzipiert und einfach zu verwenden ist. Danach sollten Beteiligte sofort den Notruf (112) verständigen.
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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

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Bildquelle: ERGO Group

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