„Wenn in der Familie ein Unfall passiert“ – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

In welchen Fällen sind die Familienmitglieder unfallversichert?

"Wenn in der Familie ein Unfall passiert" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unfallabsicherung in der Familie (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)

Unfälle sind gerade im Alltag von Familien mit Kindern schnell passiert: Die kleine Tochter greift auf die heiße Herdplatte oder der Filius stürzt vom Baumhaus. Auch die Eltern sind während der Arbeit oder in der Freizeit Unfallrisiken ausgesetzt. Nicht immer geht das glimpflich aus. Wann die einzelnen Familienmitglieder mit dem gesetzlichen Unfallschutz rechnen können und in welchen Fällen nur eine private Unfallabsicherung hilft, weiß Rudolf Kayser, Unfallexperte bei ERGO.

Unfall der Eltern: Arbeit und Freizeit

Nur wenn ein Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert, können die Unglücksraben auf die gesetzliche Unfallversicherung zählen – allerdings mit Einschränkungen: So ist zum Beispiel der Weg zur Kantine versichert, ein Unfall dort jedoch nicht. Auch während Betriebsfeiern besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, beispielsweise wenn der Arbeitgeber sie veranstaltet und in erster Linie Betriebsangehörige teilnehmen – bei einem spontanen gemeinsamen Feierabendbier der Abteilung jedoch nicht. Betriebssport wird in vielen Unternehmen großgeschrieben und fällt auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig mit den Kollegen eine Joggingrunde dreht“, warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. Geschieht der Unfall in der Freizeit – zu Hause oder unterwegs – greifen generell keine staatlichen Hilfen. Das ist immerhin bei etwa zwei Drittel aller Unfälle der Fall. Vollzeit-Hausfrauen oder -männer haben zudem überhaupt keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Kinderunfälle: Gefahren kennen

Alle Eltern sind um die Sicherheit ihrer Kleinen besorgt. Doch die meisten erwarten Gefahren an der falschen Stelle: 74 Prozent der Eltern schätzen nämlich den Straßenverkehr als besonders gefährlich ein. Tatsächlich ereignen sich dort aber nur 14 Prozent aller Kinderunfälle. 60 Prozent dagegen gehen auf Unglücksfälle im eigenen Haushalt oder in der Freizeit zurück. Das größte Verletzungsrisiko geht dabei von Stürzen aus, die 57 Prozent aller Kinderunfälle ausmachen. Ein Sturz vom Klettergerüst beispielsweise kann zu schweren Kopfverletzungen führen. Heiße Herdplatten, scharfe Messer und ätzende Putzmittel: Auch die Küche birgt vielerlei Gefahren gerade für Kleinkinder mit ihrer ausgeprägten Neugier und dem Drang, alles anzufassen. Grundsätzlich gilt bei kleinen Kindern: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen zum Beispiel in der Kita, im Kindergarten oder auf dem direkten Weg dorthin. Bei Freizeitunfällen besteht kein Versicherungsschutz.

Jugendliche: Unfallversichert in Schule, Praktikum und Ferienjob?

Schule, Praktikum, vielleicht ein Ferienjob: Heranwachsende haben oft viele Verpflichtungen. Doch sind sie bei all diesen Tätigkeiten auch unfallversichert? „Zum gesetzlichen Versicherungsschutz zählen neben den direkten Wegen von und zur Schule alle Tätigkeiten, die zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule gehören. Darunter fällt zum Beispiel die Teilnahme am Schulsport, an Schulfesten oder Klassenfahrten“, erläutert Rudolf Kayser. Bei einem Ferienjob gilt: Unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Unentgeltliche Ferienjobs sind genauso versichert wie beispielsweise Mini- oder Midi-Jobs. Der Versicherungsschutz beginnt dabei am ersten Arbeitstag und gilt auch für den direkten Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause. Plant der Nachwuchs, in den Ferien ein Praktikum im Ausland zu absolvieren oder an einem Schüleraustausch teilzunehmen, ist er in der Regel ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Schule das Praktikum oder den Sprachaustausch organisiert und durchführt. Das bedeutet: „Organisieren Eltern den Aufenthalt privat, ist der Schüler im Ausland nicht versichert“, warnt der ERGO Unfallexperte. Und wie in Deutschland gilt auch hier: Freizeitaktivitäten fallen generell nicht unter den Versicherungsschutz!

Gut abgesichert bei einem Unfall

Egal, ob großen oder kleinen Familienmitgliedern ein Unfall passiert: Gut, wenn der betroffenen Familie durch eine private Unfallversicherung verlässliche Helfer mit Rat und Tat zur Seite stehen. Rudolf Kayser empfiehlt gerade Eltern, im Versicherungsvertrag auf die sogenannten Assistenz-Leistungen zu achten: „Diese praktischen Leistungen unterstützen die ganze Familie in ihrem Alltag: Bei einem Unfall einer oder beider Elternteile werden zum Beispiel minderjährige Kinder zum Kindergarten, in die Schule oder zum Sport gebracht und zu Hause betreut. Und auch im Haushalt gibt es Hilfe, beispielsweise durch einen Einkaufs-, Wäsche- und Menüservice.“ Nicht weniger wichtig ist die finanzielle Unterstützung: „Bleiben nach dem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurück, bekommt der Versicherte eine vertraglich vereinbarte Summe“, erläutert der ERGO Experte. Zum einen können Familien so schmerzhafte Einkommensverluste auffangen. Zum anderen lassen sich aber auch unfallbedingte Folgekosten, wie zum Beispiel der Erwerb einer barrierefreien Immobilie, abmildern.
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Kurzfassung:

Unfallversicherungsschutz für die Familie
Rudolf Kayser, Unfallexperte bei ERGO, klärt auf

Tipp 1: Versicherungsschutz für Arbeitnehmer
Bei Unfällen während der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg oder beim Betriebssport greift die gesetzliche Unfallversicherung. Ausgenommen sind jedoch Unfälle in der Kantine oder private Aktivitäten unter Kollegen nach der Arbeitszeit.

Tipp 2: Versicherungsschutz in der Freizeit
Bei Freizeitunfällen greift grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallschutz.

Tipp 3: Versicherungsschutz für Kinder
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen in der Kita, Kindergarten, Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Dazu gehören auch alle Tätigkeiten, die zum organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zählen, zum Beispiel Klassenfahrten oder Schulfeste.

Tipp 4: Versicherungsschutz von Schülern im Ausland
Auslandspraktika und Schüleraustausche sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie von der Schule organisiert und durchgeführt werden.
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