„Wer haftet für Schäden am Mobiliar im Ferienhaus?“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Tanja S. aus Oschersleben:
Für die Sommerferien haben meine Familie und ich ein Ferienhaus an der Ostsee angemietet. Müssen wir für Schäden am Mobiliar aufkommen, wenn wir aus Versehen etwas kaputtmachen?

Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Mietverträge von Ferienimmobilien enthalten meist auch einen entsprechenden Passus. Haben aber Kinder einen Schaden angerichtet, ist die Frage der Haftung von der jeweiligen Situation abhängig. Unter 7-Jährige beispielsweise gelten als deliktunfähig. Dann haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Welches Maß an Betreuung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind neben dem Alter auch Entwicklung und Charakter des Kindes. Die Gerichte urteilen im Einzelfall. Gut beraten ist in jedem Fall, wer eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wichtig ist, dass der Tarif auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienhäusern und Hotels einschließt. Einige Tarife enthalten auch eine Kinderschadenklausel.
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Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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