Die Ehe ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Damit verbunden sind auch Steuervorteile. Als Ehepaar kann man sich zusammen veranlagen lassen und so weniger Steuern zahlen. Jedoch hat das Einkommensteuergesetz Lücken. Beispielsweise gab es bisher keine gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen aus Kapitaleinkünften zwischen Ehegatten. Die Einkünfte aus Aktien oder Wertpapieren der einzelnen Ehegatten wurden jeweils getrennt ermittelt und mit deren Kapitalerträgen verrechnet.… mehr “Kapitaleinkünfte: Verlustausgleich zwischen Ehegatten jetzt erlaubt”