Der BGH hat in einem Urteil von 2008 erstmals bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts auch eine Unterhaltspflicht der gleichen Person gegenüber einem neuen Ehepartner mit in die Berechnung einbezogen. Nach Mitteilung der D.A.S. hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung nun gekippt (Az. 1 BvR 918/10).
Hintergrundinformation:
Nach einer Scheidung richtet sich die Höhe des Unterhalts nach den früheren ehelichen Lebensverhältnissen.… mehr “Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Familienrecht”