„Risikolebensversicherung bei Scheidung“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Vorsorge Lebensversicherung

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Teresa W. aus Bad Kissingen:

Mein Mann und ich haben uns scheiden lassen. Unsere gemeinsame Tochter wird hauptsächlich bei mir wohnen. Sollte ich jetzt auch eine Risikolebensversicherung abschließen, um meine Tochter für den Fall meines Todes finanziell abzusichern? Mein Ex-Mann hat bereits eine.

Oliver Horn, Vorsorge-Experte von ERGO:

Verändert sich die Lebenssituation grundlegend, ist es immer sinnvoll, die bestehenden Versicherungen zu überprüfen. Eine Scheidung bedeutet oft insgesamt höhere Kosten, weil es auf einmal zwei Haushalte gibt. Sind Kinder im Spiel, entstehen neue Betreuungsmodelle oder Schulsituationen, die auch oft mehr Geld erfordern. Das bedeutet einen höheren Bedarf bei der Risiko-Vorsorge. Hat der Hauptverdiener bereits eine Risikolebensversicherung, sollte er die Todesfallleistung erhöhen. Bei Tarifen mit Nachversicherungsgarantie ist das ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Auch der zweite Partner sollte spätestens nach einer Scheidung eine Risikolebensversicherung abschließen. Begünstigter sollte in beiden Verträgen die Person sein, die im Todesfall des Versicherten die Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen würde – wahrscheinlich der jeweils andere geschiedene Ehepartner. Er oder sie müsste dann nämlich die vollen Kosten für die Kinderbetreuung tragen und womöglich die Arbeitszeit reduzieren. Eine Versorgungslücke würde entstehen. Grundsätzlich gilt: Eine Risikolebensversicherung für beide Partner ist auch in intakten Beziehungen sinnvoll, um die Folgen einer unerwarteten Umstellung etwa in der Betreuung nach einem Todesfall finanziell auffangen zu können. Eine neue Police sollte eine möglichst umfassende Nachversicherungsgarantie beinhalten. Wer beispielsweise zukünftig ein Darlehen für ein Eigenheim aufnimmt, kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung die Todesfallleistung erhöhen und so die Hinterbliebenen finanziell absichern.

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