„Unfall im Kinderparadies“ – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Sicherheitstipps für Eltern

"Unfall im Kinderparadies" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Kinder beim Spielen auf dem Baumhaus (Bildquelle: ERGO Group)

Wenn es auf den Abenteuerspielplatz, in den Freizeitpark oder den Klettergarten geht, gibt es für kleine Kinder kein Halten mehr. Doch viele Eltern unterschätzen, wie leicht es beim Spielen und Toben zu Unfällen kommen kann: Ein Sturz von der Schaukel, ein falscher Griff am Klettergerüst, ein Schal, der sich im Karussell verfängt, und schon endet der Freizeitspaß im Krankenhaus. Welche Sicherheitsregeln Eltern beachten sollten, damit ihre Kinder den Ausflug in freudiger Erinnerung behalten, erklärt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO.

Kinder wollen die Welt mit allen Sinnen erkunden – allerdings fehlt ihnen noch die Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen. „Umso wichtiger ist, dass die Eltern ein paar Sicherheitsregeln beachten, um ihren Nachwuchs vor möglichen Gefahrenquellen zu schützen“, so Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. Vielen Eltern ist nicht bewusst, wie hoch die Risiken sind: Jedes Jahr suchen in Deutschland rund 1,7 Millionen Kinder mit Verletzungen einen Arzt auf. Zwar gehen die Unfälle kleiner Pechvögel meist glimpflich aus. Aber 40.000 von ihnen tragen bleibende Schäden davon.

Ein Fahrradhelm beim Spielen verschärft die Risiken

Vorausschauendes Denken hilft, Unfälle zu vermeiden. Wichtig ist, dass Kinder zum Spielen die passende Kleidung tragen. „Hosen und Oberteile zum Beispiel sollten keine Kordeln oder Schleifen haben. Lose Gegenstände, wie etwa Schlüsselbänder, sollten die Eltern während des Spielens verwahren“, so der Tipp von Rudolf Kayser. „Sonst läuft das Kind Gefahr, sich damit zu verfangen oder sogar zu strangulieren.“ Manche Eltern setzen ihren Kindern Fahrradhelme auf, um sie vor Unfällen zu schützen. Aber sie bringen sie damit erst recht in Gefahr: „Die Luken und Abstände an Spielgerüsten sind oft groß genug für einen Kinderkopf – mit einem Helm aber können die Kleinen bei einem Sturz leicht hängenbleiben.“ Und: Auf keinen Fall dürfen die Eltern ihren Nachwuchs mit Lutscher im Mund herumtoben lassen. Sonst drohen im Fall eines Sturzes schwere Verletzungen in Gaumen und Rachen.

Vorsicht bei schlecht gewarteten Anlagen!

Eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Kleinen spielt auch der Zustand des Spielplatzes. Eltern sollten daher einen kritischen Blick auf die Anlage werfen: „Durch Verschleiß oder Zerstörung können Gefahrenquellen entstehen“, warnt Rudolf Kayser. „Falls zum Beispiel Kletterbalken morsch wirken, Halterungen rosten oder Schrauben vorstehen, sollten die Eltern ihr Kind dort nicht spielen lassen.“ Auch in Anlagen, in denen Scherben oder Hundekot herumliegen oder die Mülleimer überquellen, sind kleine Kinder nicht gut aufgehoben. Unter den Gerüsten und Spielgeräten liegt am besten Rindenmulch oder Sand – dann fällt das Kind relativ weich. Bei Asphalt oder festgetrampelter Erde kann ein Sturz böse ausgehen. Betreiber von Spielanlagen sind übrigens verpflichtet, in bestimmten Intervallen Kontrollen und Wartungen durch qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. Wer dennoch auf Sicherheitsmängel stößt, sollte diese dem Betreiber melden und mit seinem Kind einen anderen Ort aufsuchen. Die Anschrift des Betreibers findet sich in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage. Im Zweifelsfall können Eltern auch das zuständige Ordnungsamt kontaktieren. Wichtig: Schäden sofort melden! So können die Zuständigen den betroffenen Bereich so schnell wie möglich absperren.

Kindersicherheit geht vor

Grundsätzlich gilt: Kinder, die sich viel bewegen, entwickeln motorische Sicherheit – damit sinken die Verletzungsrisiken. „Wer sein Kind in seiner Entwicklung unterstützen will, sollte es allerdings behutsam an Spiel- und Klettergeräte heranführen, die dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechen“, rät Rudolf Kayser. Ebenso wichtig ist es, den Nachwuchs auf Gefahren hinzuweisen, zum Beispiel, dass er Abstand zu den Schaukeln oder Karussellgondeln halten muss. Aber bei aller Vorsicht: Wo es lebhaft zugeht, lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. „Doch kaum jemand weiß, dass auf der Rutsche, im Bällebad oder beim Überqueren von Klettersteigen kein gesetzlicher Unfallschutz gilt“, warnt der ERGO Unfallexperte. Denn Kinder sind nur in der Schule, im Kindergarten und auf dem Weg dorthin und zurück geschützt. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit, also genau dann, wenn der Staat nicht einspringt. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen die Folgekosten eines Unfalls selbst tragen. Auch wenn das zum Glück selten vorkommt: Im schlimmsten Fall können kostspielige Umbauten, ein größeres Auto oder ein Rollstuhl nötig werden. Eltern sollten ihre Kinder daher auf jeden Fall in ihre private Unfallversicherung miteinschließen. So werden zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Unglücks abgefedert. Zusätzlich bieten manche Unfallversicherer sogar Unterstützung bei Reha-Maßnahmen bis hin zur Nachsorge. Einen noch umfassenderen Schutz bietet eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung: Diese zahlt nicht nur bei Invalidität in Folge eines Unfalles, sondern zum Beispiel auch dann, wenn das Kind aufgrund einer Krankheit eine dauerhafte Behinderung erleidet.
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Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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