ARAG Experten mit Urteilen aus der Welt der Stubentiger
Krankes Tier gekauft – Rückgabe erlaubt?
Wer einen defekten Gegenstand erwirbt, gibt dem Verkäufer eine Frist zur Instandsetzung, darf bei Erfolglosigkeit den Preis mindern oder die Sache zurückgeben und hat womöglich sogar Anspruch auf Schadensersatz. Genauso verhält es sich laut ARAG Experten auch bei Tieren: Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden und einen Tierarzt aufzusuchen.… mehr “Katezklo, Katzeklo…”